Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Sachsen-Anhalt e.V. können auf Antrag Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden. Die Mitgliedschaft wird durch Schreiben an die Geschäftsstelle des Vereins beantragt. Der Antrag hat eine Begründung sowie einen Beschluss des Vertretungsorgans der aufnahmeinteressierten Kommune zu enthalten. Die Aufnahme in den Verein setzt voraus, dass der Radverkehr im eigenen Zuständigkeitsbereich der Kommune aktiv gefördert wird, zum Beispiel durch fachliche Konzeptionen mit Integration des Radverkehrs (Verkehrskonzepte, Mobilitätskonzepte, Projektlisten, Beschlüsse oder Vergleichbares). Verfügt die antragstellende Kommune zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrages nicht über eine vergleichbare Konzeption, sollte mindestens die konkrete Absicht bestehen, dass im Zeitraum von drei Jahren eine Konzeption mit Bezug auf den Radverkehr erstellt wird. Über die Aufnahme neuer Mitgliedskommunen entscheidet der Vorstand mehrheitlich. Aktuell besteht die AGFK LSA e.V. aus 95 Mitgliedskommunen, davon sind 7 Landkreise und 3 Oberzentren. Als neuestes Mitglied begrüßen wir die Stadt Naumburg (Saale).
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