Für die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland benötigen Sie in der Regel die gleichen Unterlagen wie bei der Anzeige eines Sterbefalls in Deutschland.
Bitte legen Sie insbesondere folgende Dokumente vor:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass als antragstellende Person
- die ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
- sowie gegebenenfalls einen Nachweis über deren Auflösung (z. B. Scheidung)
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- einen Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
Zusätzlich erforderlich (falls zutreffend):
- bei eingebürgerten Personen: die Einbürgerungsurkunde
- bei Personen mit besonderem Status (z. B. staatenlos, anerkannte Flüchtlinge): ein entsprechender Nachweis
Hinweise
- Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers eingereicht werden.
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.