Inhalt

Für die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland benötigen Sie in der Regel die gleichen Unterlagen wie bei der Anzeige eines Sterbefalls in Deutschland.

Bitte legen Sie insbesondere folgende Dokumente vor:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass als antragstellende Person
  • die ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
    • sowie gegebenenfalls einen Nachweis über deren Auflösung (z. B. Scheidung)
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis oder Reisepass)

Zusätzlich erforderlich (falls zutreffend):

  • bei eingebürgerten Personen: die Einbürgerungsurkunde
  • bei Personen mit besonderem Status (z. B. staatenlos, anerkannte Flüchtlinge): ein entsprechender Nachweis

Hinweise

  • Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers eingereicht werden.
  • Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.