- Person ist in Magdeburg verstorben.
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind folgende Personen verpflichtet, den Tod beim Standesamt Magdeburg mündlich anzuzeigen, und zwar in dieser Reihenfolge:
- Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben
- Personen, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- Personen, die beim Tod zugegen waren oder aus eigenem Wissen von dem Sterbefall Kenntnis haben.
Sie können gleichzeitig einen Bestatter mit der Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt beauftragen.
Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.
Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.