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Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Einrichtungspersonal einen Bestatter.

Ein Arzt oder das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.

Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an oder beauftragen einen Bestatter mit der Anzeige.

Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inklusive aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt. Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original übergeben.

Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.

Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, gebührenpflichtige Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

Mit der Beurkundung des Sterbefalls erfolgt automatisch eine elektronische Mitteilung an die zuletzt zuständige Meldebehörde. Diese Meldebehörde informiert anschließend das Bundeszentralamt für Steuern sowie die Rentenversicherung über den Todesfall.