Sozialticket für Stadtpassinhaber ab Mittwoch in den MVB-Verkaufsstellen erhältlich
Anträge und Berechtigungen auf einen Stadtpass
Das Sozialticket ist eine persönliche Monatskarte für das Stadtgebiet Magdeburg, die nicht an den Kalendermonat gebunden ist. Der Gültigkeitsbeginn ist frei wählbar. Das Ticket gilt einen Monat, etwa vom 15. Mai bis zum 14. Juni. Es kann bis zu zehn Tage im Voraus erworben werden und entspricht in seinem Leistungsumfang der regulären Monatskarte der Tarifzone Magdeburg. Das Ticket ermöglicht unbegrenzt viele Fahrten mit Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen und Regionalzügen im Stadtgebiet. Voraussetzung für den Erwerb sind ein gültiger Stadtpass und die Vorlage des Personalausweises.
Zum Verkaufsstart erweitern die MVB ihre Öffnungszeiten und schaffen zusätzliche Möglichkeiten zum Erwerb des Sozialtickets: Das MVB-Kundenzentrum, regulär mittwochs geschlossen, öffnet am Mittwoch, 29. April, ausnahmsweise von 9.00 bis 14.00 Uhr. Auch das MVB-Häuschen an der Haltestelle Kastanienstraße ist bis einschließlich 8. Mai verlängert erreichbar – täglich von 8.00 bis 15.30 Uhr. Darüber hinaus kann das Sozialticket am MVB-Häuschen Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg (montags bis freitags von 06.15 bis 20.00 Uhr, samstags von 10.00 bis 17.00 Uhr) sowie im Infopoint am ZOB (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr) erworben werden.
Dazu der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk:
„Anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger können den Stadtpass beim Sozial- und Wohnungsamt sowie in den Bürgerbüros beantragen. Für den Erwerb des Sozialtickets ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.“
Anträge auf einen Stadtpass (Otto-City-Card) können beim Sozial- und Wohnungsamt und in allen Bürgerbüros gestellt werden. Das Sozialticket soll die Nutzung des ÖPNVs erleichtern.
Anspruch auf den Stadtpass bzw. die Otto-City-Card haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen sind:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII
Weitere Informationen und FAQs
- Onlinedienste und Onlineterminvergabe für die verschiedenen Serviceleistungen des Sozial- und Wohnungsamtes