Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder aus Magdeburg verzogen sind, können nicht durch die Meldebehörde erteilt werden.
Nach Ablauf der 55 Jahre findet das Archivgesetz Sachsen-Anhalt (ArchG LSA) Anwendung. Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv Magdeburg.
Die Benutzung erfolgt auf der Grundlage der Benutzssatzung des Stadtarchives.