Die Anerkennung der Mutterschaft können Sie bei jedem Standesamt, bei allen Jugendämtern oder bei einer Notarin bzw. einem Notar erklären.
Dabei erklärt die anerkennende Frau, dass sie die Mutter des Kindes ist.
Die Erklärung wird von den zuständigen Mitarbeitenden beim Standesamt oder Jugendamt sowie von der Notarin oder dem Notar sorgfältig geprüft. So soll sichergestellt werden, dass die Anerkennung wirksam ist. Dabei wird insbesondere geprüft:
- die Identität der Beteiligten (anerkennende Frau, Mutter und Kind)
- die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
- ob es bereits frühere rechtliche Feststellungen zur Elternschaft gibt
Außerdem werden Sie über die rechtlichen Folgen der Anerkennung informiert.
Die Anerkennung der Mutterschaft wird anschließend öffentlich beurkundet.