Inhalt

Eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte (z. B. Hotel, Pension oder ähnliche Einrichtung) in Magdeburg länger als sechs Monate untergebracht sind.
  • Wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben und Ihr Aufenthalt mehr als drei Monate dauert – in diesem Fall müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Überschreiten dieser Frist anmelden.

Online

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Die Anmeldung erfolgt innerhalb Deutschlands. Ein Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (eID-Karte)
  • Registrierung/Anmeldung über die BundID
  • aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Persönliche Vorsprache

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Terminvereinbarung im Bürgerbüro