Eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte (z. B. Hotel, Pension oder ähnliche Einrichtung) in Magdeburg länger als sechs Monate untergebracht sind.
- Wenn Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben und Ihr Aufenthalt mehr als drei Monate dauert – in diesem Fall müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Überschreiten dieser Frist anmelden.
Online
- Mindestalter 18 Jahre
- Die Anmeldung erfolgt innerhalb Deutschlands. Ein Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (eID-Karte)
- Registrierung/Anmeldung über die BundID
- aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
Persönliche Vorsprache
- Mindestalter 16 Jahre
- Terminvereinbarung im Bürgerbüro