Inhalt
  1. Sie stellen einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Standesamt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung.
  2. Das Standesamt prüft die Unterlagen und nimmt die Beurkundung vor.
  3. Anschließend werden die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
  4. Die Urkunden werden Ihnen entweder über das Auswärtige Amt ins Ausland übersandt oder am Wohnort ausgehändigt.