- Sie stellen einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Standesamt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung.
- Das Standesamt prüft die Unterlagen und nimmt die Beurkundung vor.
- Anschließend werden die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
- Die Urkunden werden Ihnen entweder über das Auswärtige Amt ins Ausland übersandt oder am Wohnort ausgehändigt.
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