- Ausgefüllter Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt
- Ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung; je nach Herkunftsland zusätzlich mit Legalisation oder Apostille
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Gegebenenfalls weitere Urkunden (je nach Einzelfall), jeweils mit erforderlichem Echtheitsnachweis sowie gegebenenfalls Übersetzung
Hinweis:
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.