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Vor jeder Wahl wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dort werden alle Personen eingetragen, die zum jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet und wahlberechtigt sind. Diese erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung.