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Die Anzeige der Geburt durch eine berechtigte Person ist lediglich der erste Schritt im Verfahren.

Für die abschließende Beurkundung der Geburt müssen zusätzlich die erforderlichen Erklärungen (zum Beispiel: Namenserklärung) abgegeben sowie die notwendigen Unterlagen beim Standesamt eingereicht werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Dienstleistung.