- Erfassung der Daten zur Geburt in der Klinik
In der Klinik werden die Daten der Mutter in der Regel über die Krankenkassenkarte eingelesen und im Gespräch mit dem Klinikpersonal aufgenommen. Eine Identitätsprüfung anhand von Ausweisen oder Pässen erfolgt durch die Klinik nicht.
Urkunden werden durch die Klinik nicht entgegengenommen. Die in der Klinik erfassten und übermittelten Angaben zum Vater beruhen ausschließlich auf den Angaben der Mutter und werden durch die Klinik nicht überprüft. - Anzeige der Geburt an das Standesamt
Die Klinik übermittelt die Geburtsanzeige schriftlich an das zuständige Standesamt. - Ergänzende Angaben durch die Mutter/Eltern
Für die Beurkundung der Geburt benötigt das Standesamt zusätzlich die Angaben der Mutter beziehungsweise der Eltern sowie die erforderlichen Unterlagen.
Die Übermittlung dieser Angaben soll vorzugsweise in schriftlicher Form erfolgen.
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