Inhalt
  1. Anzeige der Geburt durch die Klinik oder bei Hausgeburten durch berechtigte Personen
    Die Geburt wird beim Standesamt angezeigt.
    Erfolgt die Geburt in einer Klinik, übernimmt dies in der Regel die Klinik (schriftlich oder elektronisch).
    Bei einer Geburt außerhalb einer Klinik (z. B. Hausgeburt) erfolgt die Anzeige durch die hierzu berechtigten Personen.
  2. Abgabe der Namenserklärung und Einreichung der Unterlagen
    Die Eltern reichen beim Standesamt die erforderlichen Unterlagen ein und geben die Namenserklärung ab (schriftlich, gegebenenfalls elektronisch).
    Hierbei erfolgt auch die vollständige Vorlage der für die Beurkundung notwendigen Nachweise.
  3. Prüfung und Erfassung der Daten
    Die Angaben aus der Geburtsanzeige sowie die eingereichten Unterlagen werden durch die Mitarbeitenden des Standesamtes im Fachverfahren erfasst und geprüft.
  4. Beurkundung der Geburt
    Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten beurkunden die Geburt.
    Falls erforderlich, wird ein Termin zur persönlichen Abgabe weiterer Erklärungen (z. B. fehlende Namenserklärung) vereinbart.
  5. Ausstellung der Geburtsurkunden
    Nach der Beurkundung werden die Geburtsurkunden auf Grundlage des neu angelegten Geburtenregisters erstellt.
  6. Aushändigung der Unterlagen
    Die Geburtsurkunden sowie alle eingereichten Originaldokumente werden den Eltern ausgehändigt.

Hinweis zur Terminvergabe

  • Termine werden ausschließlich durch das Standesamt vergeben.
  • Bitte hinterlegen Sie Ihre Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) bereits im Krankenhaus
    oder senden Sie diese unter Angabe von

Das Standesamt informiert Sie schriftlich,

  • sobald die Beurkundung abgeschlossen ist
    oder
  • wenn ein Termin zur persönlichen Vorsprache erforderlich ist.