Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie:
- Alle Urkunden und Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- Nationalpass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) der Eltern sind im Original erforderlich.
- Bei deutschen Personalausweisen/Reisepässen genügt eine gut erkennbare Kopie.
- Ausländische Dokumente müssen im Original nachgereicht werden.
- Fremdsprachige Urkunden sind gegebenenfalls mit Übersetzung durch vereidigte Übersetzer vorzulegen.
Grundunterlagen (für alle Fälle):
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (Kopie bzw. Original bei ausländischen Dokumenten)
- Geburtsurkunden der Eltern (gegebenenfalls mit Übersetzung)
- Formular zur Namenserklärung
Weitere Unterlagen entsprechend Ihres Familienstandes:
Verheiratete Eltern
Ehe in Deutschland geschlossen
- Eheurkunde / Heiratsurkunde
oder - Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Ehe im Ausland geschlossen
- Heiratsurkunde (mit Übersetzung durch vereidigten Übersetzer)
Nicht miteinander verheiratete Eltern
Ledige Mutter
- Keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich über die Grundunterlagen hinaus
Geschiedene Mutter
- Ehe- / Heiratsurkunde
- Bei Eheschließung im Ausland:
- Heiratsurkunde mit Übersetzung
- Scheidungsurteil / -beschluss mit Rechtskraftvermerk
- Gegebenenfalls Bescheinigung über Namensänderung
Verwitwete Mutter
- Ehe- / Heiratsurkunde
- Bei Eheschließung im Ausland:
- Heiratsurkunde mit Übersetzung
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Zusätzliche Unterlagen
Angaben zum Vater (bei nicht verheirateten Eltern)
- Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung)
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung der Mutter
- Bei gemeinsamem Sorgerecht:
- Sorgeerklärung vom Jugendamt
Weitere Kinder (Geschwisterkinder)
- Geburtsurkunde eines vorherigen Kindes
- Bei gemeinsamem Sorgerecht:
- Sorgeerklärung vom Jugendamt