In der Regel holen Sie Ihren Reisepass in dem Bürgerbüro ab, in dem Sie ihn auch beantragt haben. Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung ein anderes Bürgerbüro als Abholort wählen. Bitte teilen Sie diesen Wunsch direkt bei der Beantragung mit.
Ob für die Abholung ein Termin erforderlich ist und welche Hinweise Sie zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, erfahren Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.
Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Reisepass mit. Dieser wird entweder eingezogen oder – wenn Sie ihn als Erinnerungsstück behalten möchten – entsprechend entwertet. Falls Ihr alter Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, melden Sie dies bitte unverzüglich online, im Bürgerbüro oder bei der Polizei.
Falls Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, können Sie eine andere Person ab 18 Jahren schriftlich bevollmächtigen, die sich ausweisen muss.
Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung einen kostenpflichtigen Direktversand an Ihre Wohnanschrift wählen. Dabei wird Ihr Reisepass persönlich an Ihrer Wohnungstür übergeben.