- Deutschland hat keinen Einfluss darauf, ob und wie andere Staaten ihre polizeilichen Informationssysteme führen oder wie schnell diese aktualisiert werden.
- Daher kann es vorkommen, dass ausländische Behörden eine bereits erfolgte Löschung der Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig berücksichtigen und den wiedergefundenen Personalausweis im Ausland nicht anerkennen oder einziehen.
- Um mögliche Probleme bei internationalen Reisen zu vermeiden, wird empfohlen, bei der Meldung eines Verlusts oder Diebstahls einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Hinweis zu Großbritannien:
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.