Inhalt
  • Wenn Sie einen als verloren gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
  • Erst nach der Meldung „aufgefunden“ wird der Eintrag bei der Polizei gelöscht und der Ausweis kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
  • Die gesperrte Online-Ausweisfunktion kann im Bürgerbüro wieder entsperrt werden; dies ist nur persönlich möglich.