Inhalt

Den Verlust des Reisepasses können Sie jederzeit online oder persönlich in einem Bürgerbüro melden. Das Wiederauffinden ist unter Vorlage des Reisepasses nur persönlich im Bürgerbüro möglich.

Online

1. Starten Sie den Online-Dienst.

2. Authentifizieren Sie sich im Online-Dienst. Dies ist möglich:

  • mit Anmeldung über die BundID (optional mit Gastzugang) in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion oder
  • ohne Anmeldung durch manuelle Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten.

Wenn Sie sich nicht mit dem höchsten Vertrauensniveau (Online-Ausweisfunktion) anmelden, werden zusätzliche Sicherheitsmerkmale zur Identifizierung abgefragt.

Mögliche Sicherheitsmerkmale:

Sperrkennwort
Geben Sie das Sperrkennwort Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte an. Dieses kann auch verwendet werden, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte nicht verloren haben.

Dokumentennummer
Geben Sie die Dokumentennummer des verlorenen Dokuments an oder eines Dokuments, das sich noch in Ihrem Besitz befindet. Es kann sich auch um ein ungültiges Dokument handeln, sofern dieses nicht länger als fünf Jahre abgelaufen ist.

3. Wählen Sie das verlorene oder gestohlene Ausweisdokument aus und Erfassen Sie die Angaben zum Diebstahl oder Verlust (Ort, Zeitpunkt, Umstände des Verlustes, optional Angaben zur bereits erfolgten Anzeigenerstattung bei der Polizei).

4. Prüfen Sie die von Ihnen gemachten Angaben zum Verlust sorgfältig und bestätigen Sie deren Richtigkeit.

5. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Diebstahlsmeldung steht Ihnen anschließend sofort zum Download bereit. Bei Anmeldung über die BundID ist das Dokument zusätzlich im Postkorb der BundID verfügbar.

Persönliche Vorsprache

1. Vereinbaren Sie zur Verlustmeldung und falls Sie gleich einen neues Ausweisdokument beantragen wollen einen Termin im Bürgerbüro. Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgerbüro erhalten, melden Sie den Verlust online. Sollten Sie dringend ein neues Dokument benötigen, können Sie als sogenannter Notfallkunde vorsprechen. Das Bürgerbüro entscheidet abschließend, ob es sich um einen Notfall handelt.

2. Bei der persönlichen Vorsprache wird Ihre Verlustmeldung oder die Anzeige des Wiederauffindens sofort entgegengenommen. 

3. Die Bestätigung Ihrer Verlust- oder Wiederauffindungsanzeige wird Ihnen sofort ausgehändigt.