Melden Sie den Verlust oder das Wiederauffinden Ihres Reisepasses bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) online (nur Verlust), im Bürgerbüro oder bei der Polizei.
Zeigen Sie den Verlust oder das Wiederauffinden des Reisepasses nicht an, handeln Sie gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 4 des Passgesetzes (PassG) ordnungswidrig.