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Melden Sie den Diebstahl oder Verlust Ihres Reisepasses bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) online, im Bürgerbüro oder bei der Polizei.

Zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust des Reisepasses nicht an, handeln Sie gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 4 des Passgesetzes (PassG) ordnungswidrig.