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Melden Sie den Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) online, im Bürgerbüro oder bei der Polizei.

Zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust des Personalausweises nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.