Als Wahlberechtigter können Sie vor der Wahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Pesonen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
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