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Bei der Beantragung gibt es keine Fristen zu beachten.

Hinweis: Eine Meldebescheinigung ist formal unbefristet gültig, solange sich Ihre Wohnadresse nicht ändert. Für Behörden, Banken oder Arbeitgeber gilt sie jedoch in der Regel nur als aktuell, wenn sie nicht älter als drei Monate ist.