Inhalt
  • Bei der Beantragung gibt es keine Fristen zu beachten.
  • Eine Meldebescheinigung ist formal unbefristet gültig, solange sich Ihre Wohnadresse nicht ändert.
  • Für Behörden, Banken oder Arbeitgeber gilt sie jedoch in der Regel nur als aktuell, wenn sie nicht älter als drei Monate ist.