- Bei der Beantragung gibt es keine Fristen zu beachten.
- Eine Meldebescheinigung ist formal unbefristet gültig, solange sich Ihre Wohnadresse nicht ändert.
- Für Behörden, Banken oder Arbeitgeber gilt sie jedoch in der Regel nur als aktuell, wenn sie nicht älter als drei Monate ist.
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