Inhalt
  • Sie haben eine Nebenwohnung in Magdeburg bezogen.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Minderjährige bis 16 Jahre:

Die Anmeldung von Minderjährigen unter 16 Jahren obliegt der Person, in deren Wohnung der oder die Minderjährige einzieht (in der Regel den Eltern).

Die Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten, die vorwiegend genutzt wird. Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, gilt die Wohnung des Sorgeberechtigten als Hauptwohnung, die von dem minderjährigen Einwohner überwiegend genutzt wird.

Betreute Personen

Betreuerinnen und Betreuer, die über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der betreuten Person verfügen, können diese bei der Meldebehörde anmelden. Hierfür sind die Betreuungsurkunde im Original sowie ein eigenes Ausweisdokument vorzulegen. Sofern vorhanden, ist auch das Ausweisdokument der betreuten Person vorzulegen.