Inhalt

Wenn Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen, müssen Sie diese bei der Meldebehörde abmelden. Beziehen Sie jedoch lediglich eine neue Nebenwohnung im Zuständigkeitsbereich derselben Meldebehörde, ist eine separate Abmeldung nicht erforderlich – im Rahmen der Ummeldung wird die bisherige Nebenwohnung automatisch abgemeldet.

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Verfahrensablauf der Zweitwohnsitzsteuererhebung in Magdeburg.