Wenn Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen, müssen Sie diese bei der Meldebehörde abmelden. Beziehen Sie jedoch lediglich eine neue Nebenwohnung im Zuständigkeitsbereich derselben Meldebehörde, ist eine separate Abmeldung nicht erforderlich – im Rahmen der Ummeldung wird die bisherige Nebenwohnung automatisch abgemeldet.
Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Verfahrensablauf der Zweitwohnsitzsteuererhebung in Magdeburg.