Inhalt
  1. Anzeige der Geburt beim Standesamt
    Im Regelfall erfolgt die Anzeige der Geburt in Magdeburg über die Geburtenkliniken. Wenn Ihr Kind nicht in einer Geburtenklinik geboren wurde (zum Beispiel: Hausgeburt), müssen Sie die Geburt des Kindes  schriftlich beim Standesamt melden.
  2. Ergänzende Angaben durch die Mutter/Eltern
    Für die Beurkundung der Geburt benötigt das Standesamt zusätzlich die Angaben der Mutter beziehungsweise der Eltern sowie die erforderlichen Unterlagen. 
    Die Übermittlung dieser Angaben soll vorzugsweise in schriftlicher Form erfolgen.