Dokumentenausgabeboxen der Landeshauptstadt Magdeburg
Beschreibung
Sie sind zeitlich sehr eingebunden und möchten ihre Ausweisdokumente flexibel und ohne Termin bei der ausstellenden Behörde abholen? Dann nehmen Sie das Angebot der Landeshauptstadt Magdeburg war und nutzen Sie unsere Dokumentenausgabeboxen! Weitere Informationen zu den verschiedenen Standorten der Dokumentenausgabeboxen erhalten Sie indem Sie die jeweilige Adresse auswählen.
Gebühren
Fristen
Lagerdauer von Dokumenten: sieben Werktage nach Erhalt der SMS-Benachrichtigung
Vefahrensablauf
Sie beantragen Ihr Dokument in ihrem zuständigen Amt und hinterlegen dabei zusätzlich ihre Mobilfunknummer. Sobald Ihr Dokument verfügbar ist, wird es von einem Mitarbeiter in die Dokumentenausgabebox gelegt. Im Anschluss daran erhalten Sie automatisch eine SMS auf Ihr Mobiltelefon, die einen PIN‐Code enthält. Sie haben nun 7 Werktage Zeit, Ihr Dokument abzuholen.
Abholvorgang an der Dokumentenausgabebox der Landeshauptstadt Magdeburg - Schritt für Schritt
Abholvorgang Erstmalige Ausstellung Personalausweis/Aufenthaltstitel
- Eingabe Ihrer Mobilfunknummer (welche Sie bei der Beantragung hinterlegt haben) in das Bedienfeld.
- Eingabe des sechsstelligen PIN‐Codes (aus der SMS-Benachrichtigung).
- Eingabe ihres Geburtstdatum oder des Geburtsdatum der Person für die Sie den Ausweis abholen.
- Bei korrekter Eingabe der Daten:
- Automatische Öffnung des Faches mit dem Ausweis.
- Entnehmen Sie das den Ausweis.
- Schließen Sie das Fach.
Hinweis: Den Abholvorgang müssen Sie für jedes abzuholende Dokument durchlaufen!
Abholvorgang Wiederholte Ausstellung Personalausweis/Aufenthaltstitel
- Eingabe Ihrer Mobilfunknummer (welche Sie bei der Beantragung hinterlegt haben) in das Bedienfeld.
- Eingabe des sechsstelligen PIN‐Codes (aus der SMS-Benachrichtigung).
- Zuführung Ihres alten Dokuments in den Entwertungsschlitz, welcher sich unter dem Bedienfeld befindet.
- Eingabe der PIN des alten Ausweisdokuments.
- Bei korrekter Eingabe der Daten:
- Einzug des alten Ausweises.
- Automatische Öffnung des Faches mit dem neuen Ausweis.
- Entnehmen Sie den neuen Ausweis und gegebenenfalls alle weiteren in dem Fach liegende Dokumente.
- Legen Sie gegebenenfalls weitere Alt-Dokumente (zum Beispiel: Zusatzblätter) in das geöffnete Fach.
- Schließen Sie das Fach.
Hinweis: Den Abholvorgang müssen Sie für jedes abzuholende Dokument durchlaufen!
Abholvorgang Erstmalige Ausstellung Reisepass/Reiseausweis
- Eingabe Ihrer Mobilfunknummer (welche Sie bei der Beantragung hinterlegt haben) in das Bedienfeld.
- Eingabe des sechsstelligen PIN‐Codes (aus der SMS-Benachrichtigung).
- Eingabe ihres Geburtstdatum oder des Geburtsdatums der Person für die Sie den Reisepass/Reiseausweis abholen.
- Bei korrekter Eingabe der Daten:
- Automatische Öffnung des Faches mit dem Reisepass/Reiseausweis.
- Entnehmen Sie den Reisepass/Reiseausweis.
- Schließen Sie das Fach.
Hinweis: Den Abholvorgang müssen Sie für jedes abzuholende Dokument durchlaufen!
Abholvorgang Wiederholte Ausstellung Reisepass/Reiseausweis
- Eingabe Ihrer Mobilfunknummer (welche Sie bei der Beantragung hinterlegt haben) in das Bedienfeld.
- Eingabe des sechsstelligen PIN‐Codes (aus der SMS-Benachrichtigung).
- Zuführung Ihres alten Reisepass/Reiseausweis in den Entwertungsschlitz, welcher sich unter dem Bedienfeld befindet.
- Eingabe ihres Geburtstdatum oder des Geburtsdatums der Person für die Sie den Reisepass/Reiseausweis abholen.
- Bei korrekter Eingabe der Daten:
- Automatische Öffnung des Faches mit dem Reisepass/Reiseausweis.
- Entnehmen Sie den Reisepass/Reiseausweis.
- Schließen Sie das Fach.
Hinweis: Den Abholvorgang müssen Sie für jedes abzuholende Dokument durchlaufen!
Achtung: Die Ausgabe des Dokuments wird auf Video aufgezeichnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Informationen zum Datenschutz und zur Videoüberwachung".
FAQ
Was mache ich, wenn ich die SMS aus Versehen gelöscht habe?
Die SMS kann nicht erneut verschickt werden. Das Dokument muss von der zuständigen Stelle aus der Box entnommen werden. Nach der Entnahme liegt Ihr Dokument im zuständigen Amt zur Abholung während der Öffnungszeiten bereit.
Bitte beachten Sie: Eine Entnahme kann nicht jederzeit vorgenommen werden.
Ich bin nicht mehr im Besitz der Telefonnummer, die ich bei der Aushändigungserlaubnis angegeben habe. Was mache ich?
Sollten Sie nicht mehr im Besitz der Telefonnummer sein, die Sie bei der Aushändigungserlaubnis bei Ihrem Amt hinterlegt haben, kann diese jederzeit nachträglich geändert werden. Sollte sich Ihr Dokument jedoch bereits in der Dokumentenausgabebox befinden, ist die SMS an ihre "alte Nummer" versendet wurden. Eine nachträgliche Versendung an ihrer neue Telefonnummer ist dann nicht mehr möglich und das Dokument muss aus der Dokumentenausgabebox händisch entnommen werden.
Bitte beachten Sie: Eine Entnahme kann nicht jederzeit vorgenommen werden und Sie müssen dann gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen. Das jeweilige Amt wird sich dann mit Ihnen bezüglich der Übergabe der Dokumente in Verbindung setzen.
Es sind mehr als 7 Werktage vergangen seitdem ich die SMS erhalten habe. Kann ich trotzdem mein Dokument aus der Dokumentenausgabebox abholen?
Nein, nach 7 Werktagen wird Ihr Dokument aus der Dokumentenausgabebox entnommen und an das zuständige Amt zurückgesendet. Die zuständigen Sachbearbeiter, werden sich zwecks eines persönlichen Termins zur Abholung des Dokumentes mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kann mein Dokument auch von einer anderen, von mir bevollmächtigte Person, abgeholt werden?
Ja, Sie können es von einer anderen Person abholen lassen. Hierzu benötigt die Person jedoch alle notwendigen Informationen wie Ihr Geburtsdatum, Ihre Handynummer, den Abholcode aus der SMS-Benachrichtigung und Ihre Altdokumente. Geben Sie Ihre Daten nur an vertrauenswürdige Personen weiter und beachten Sie, dass die Entnahme elektronisch aufgezeichnet wird.
Ich habe Probleme bei der Entnahme. Wo finde ich Hilfe?
Sie finden Informationen zum Ablauf an der Dokumentenausgabebox unter den Punkt Verfahrensablauf. Sollten Sie weitere Hilfe bedürfen, schauen Sie sich gerne die verlinkten Videos an: Anleitungsvideos.
Bitte beachten Sie: Die Videos wurden primär für die Ausländerbehörde erstellt. Die Dokumentenausgabebox des Bürgerbüros funktioniert jedoch auf die selbe Weise.
Informationen zum Datenschutz und zur Videoüberwachung
Ihre personenbezogenen Daten werden in der Datenausgabebox gespeichert. Zusätzlich erfolgt im Rahmen der Abholung Ihrer Dokumente eine direkte Videoüberwachung. Zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören insbesondere Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum und Handynummer sowie Bildaufnahmen bei der Benutzung der Dokumentenausgabebox.
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 4 BDSG und Art. 6 Absatz 1 b (DSGVO). Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO) verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten unter anderem zu folgenden Zwecken:
- Nachweis der Abholung Ihres Dokumentes
- Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Personen und Betriebseigentum
- Verbesserung der Strafverfolgung durch Beweissicherung bei Vandalismus, Sachbeschädigung, Diebstahl und sonstige strafbaren Handlungen
- Aufklärung von Schadensangelegenheiten (insbesondere Sach- und Personenschäden) und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Sicherstellung der oben genannten Zwecke sind die durchgeführten Videoaufzeichnungen unbedingt notwendig.
Weitergabe Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, nur wenn es erforderlich ist, an Polizei, Staatsanwaltschalt und Gerichte weitergegeben.
Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sofern keine Vorkommnisse festgestellt werden - die eine Sicherstellung/Auswertung erforderlich machen - erfolgt die Löschung der Aufzeichnung ohne Kenntnisnahme der aufgezeichneten Bilder nach sieben Tagen.
Ihre Rechte
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden:
Datenschutzaufsichtsbehörde
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 34 a
39104 Magdeburg
Landesbeauftragter für den Datenschutz