Inhalt

Räum- und Streupflichten von Grundstückseignern

Im Zusammenhang mit den Folgen des Sturmtiefs „Elli“ ist der städtische Winterdienst am 9. Januar seit früh 2:45 Uhr auf den Straßen Magdeburgs unterwegs. Im Einsatz sind seit Beginn des Schneefalls gegen 6:30 Uhr rund 100 Beschäftigte der Landeshauptstadt und von Nachauftragnehmern mit insgesamt 20 großen und mehreren kleinen Streufahrzeugen.

Winterdienstfahrzeug des Magdeburger Abfallwirtschaftsbetriebes © Landeshauptstadt Magdeburg

Städtischer Winterdienst seit 2:45 Uhr im Einsatz

Die Stadtverwaltung sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten.

Eigner oder Besitzende von Grundstücken (Anlieger) haben ebenfalls eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg beispielsweise mit Sand oder Splitt abgestumpft werden, so dass ihn Fußgängerinnen und Fußgänger sicher nutzen können.

Der Winterdienst ist von 7:00 bis 20:00 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20:00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7:00 Uhr zu beseitigen.

Immer wieder wird vergessen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Gehweg auch zur Straße gelangen müssen, um diese zu überqueren. Aus diesem Grund muss vor dem Grundstück auch ein Zugang vom geräumten Gehweg zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern gewährleistet sein. Die zuständigen Hauseigner werden gebeten, sich dabei dem gegenüberliegenden Grundstück anzupassen. Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen (Erschließungsgebiete) stehen die Eigner bzw. Erschließungsträger in der Winterdienstpflicht.

Insbesondere bei starken Schneefällen und Extremwetterereignissen ist es bedeutend, dass alle Hauseigner ihre Winterdienstpflichten kennen und ihnen nachkommen. Gerade bei extremen Witterungsverhältnissen ist es wichtig, dass sich jeder Hauseigentümer rechtzeitig mit entsprechenden Geräten, wie Schneeschiebern und Streumitteln, ausstattet. Zu beachten ist, dass die Zufahrt zu den Abfallbehältern bei Schnee, Eis und Glätte ebenfalls gewährleistet sein muss.

Weitere Regelungen der Stadt im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg oder den Internetseiten des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes.