Die Bauvoranfrage muss klar und eindeutig in Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben formuliert sein, um auch klar und rechtsverbindlich antworten zu können. Häufig besteht die Frage, ob das dargestellte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist; möglich sind aber auch Fragen zu bestimmten Brandschutzgegebenheiten oder ähnliches, bevor eine kostenintensive Planung für einen Bauantrag beauftragt wird.
Die Beantragung eines Bauvorbescheides kann sowohl digital, als auch in Papierform erfolgen. Für die digitale Antragstellung steht Ihnen mit einer entsprechenden Authentifizierung unser Online-Portal zur Verfügung.
Eine Antragstellung per E-Mail und auch umgekehrt die Bescheidung kann auf Grund des Datenschutzes nicht erfolgen.
Um die Vorlage vollständiger Unterlagen im Interesse einer zügigen Bearbeitung wird gebeten.
Ein Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Bauausführung!