Vor Einreichung des Bauantrags ist auf schriftlichen Antrag des Bauherrn oder der Bauherrin zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen (§ 74 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).
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Vor Einreichung des Bauantrags ist auf schriftlichen Antrag des Bauherrn oder der Bauherrin zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen (§ 74 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA).