Verfahren
Die Landeshauptstadt Magdeburg führt ein formloses öffentliches Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Schiffmühle durch. Die Landeshauptstadt Magdeburg behält sich dabei vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potentieller Interessenten geltend gemacht werden können. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren werden nicht erstattet. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist nicht verpflichtet, dem Interessenten bzw. einem Anbieter den Zuschlag zu erteilen oder mit diesem einen Vertrag abzuschließen.
Nutzungsgegenstand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Überlassung der historischen Schiffmühle am Petriförder, Flur 145, Flurstück 10999 (tlw.) in der Gemarkung Magdeburg, welche sich im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg befindet.
Der Nachbau dieser historischen Schiffmühle von 1874 erinnert an eine lange Magdeburger Tradition. Denn bereits im Mittelalter war diese Mühlenart in Magdeburg stark vertreten. Das erste nachweisbare Exemplar schwamm bereits 1297 auf der Elbe, im 17. Jahrhundert waren es dann einige Dutzend. Mit dem Aufleben der Elbe-Schifffahrt war die Zeit der Schiffmühlen leider vorüber, da sie mitten auf dem Fluss schwammen und damit den Schiffsverkehr behinderten.
Die Schiffmühle befindet sich direkt an der Elbe neben einer Dampferanlegestelle, vorbeiführend am Elbe-Rad-Weg. Öffentliche Parkplätze stehen im Umfeld in begrenzter Anzahl kostenpflichtig zur Verfügung. Die zentrale und verkehrsgünstige Lage wird ergänzt durch Stellplätze für Wohnmobile im unmittelbaren Umfeld.
Mit der Fertigstellung im Jahr 1999 wurde im Inneren der Schiffmühle die Wirkungsweise sowie die Geschichte von Schiffmühlen in Magdeburg und Mitteleuropa in Form von verschiedenen Ausstellungsmaterialien informativ aufbereitet und hergerichtet.
Neben dem Innenraum im historischen Ambiente verfügt der Außenbereich über einen 360-Grad-Rundgang. Die Schiffmühle umfasst insgesamt 525 m² und ist über eine kleine Treppe zu erreichen.
Der Nutzungsgegenstand geht auf den Nutzer in dem Zustand über, in dem er sich zum Übergabezeitpunkt befindet. Das Objekt befindet sich in einem gepflegten Gesamtzustand und verfügt über einen Stromanschluss, jedoch über keinen Wasser- oder Abwasseranschluss. Der zukünftige Nutzer soll direkt Kunde bei den Ver- und Entsorgungsunternehmen werden. Der Nutzer trägt die Wartungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten sowie alle weiteren nach Betriebskostenverordnung umlegbaren Betriebs- und Nebenkosten.
Fotostrecke
Nutzungszweck
Das Hauptaugenmerk der Nutzung soll dem Zweck der kulturellen Repräsentation der historischen Schiffmühle, insbesondere der Präsentation eines Teils der Geschichte der Stadt Magdeburg entsprechen. Der Nutzungsvorschlag bzw. das Nutzungskonzept soll damit einen besonderen öffentlichen, sozialen und kulturellen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen. Daneben können weitere Nutzungsideen, welche dem Nutzungszweck nicht entgegenstehen, ebenfalls eingebracht werden.
Überlassungsdauer
Der Nutzungsbeginn wäre ab 01.03.2026 möglich.
Der Nutzungs- und Überlassungsvertrag soll auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Kündigungsbedingungen können gemeinsam vereinbart werden.
Entgelt, Betriebs- und Nebenkosten, Genehmigungen
Je nach Art der Nutzung und der Rechtsform des Nutzers kann die Überlassung entweder unentgeltlich oder gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts erfolgen.
Alle entstehenden Betriebskosten einschließlich der öffentlichen Gebühren sowie auch etwaige vom Gesetz künftig neu eingeführte Betriebskosten sind vom zukünftigen Nutzer zu tragen.
Alle eventuell zu erteilenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und die Erfüllung gesetzlicher, satzungsmäßiger, behördlicher oder sonstiger Auflagen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, befinden sich in Verantwortung des Nutzers.
Anforderungen an den Nutzer
Die Schiffmühle soll durch qualifizierte und engagierte Nutzer selbständig geführt werden. Angestrebt wird eine an die räumlichen Gegebenheiten angepasste attraktive Einrichtung und Nutzung. Höchst vorsorglich weist die Landeshauptstadt Magdeburg darauf hin, dass lärmintensive Abendveranstaltungen nach 22:00 Uhr nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigungsfähig sein werden.
Beurteilungskriterien
Zu den Beurteilungskriterien gehören insbesondere ein Nutzungs- und Betreiberkonzept gemäß dem Nutzungszweck, umsetzbare Vorstellungen hinsichtlich eigener Gestaltung und Ausstattung, zeitliche Vorstellungen zur Umsetzung des Vorhabens, eine wirtschaftliche Tragfähigkeit ist von Vorteil, ggf. Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung ihrer Institution.
Im weiteren Bewerbungsverfahren sind je nach Nutzung ggf. noch weitere Unterlagen einzureichen.
Wir freuen uns über die Einreichung Ihrer Angebote bis zum 12.12.2025.
Kontakt
Postanschrift:
Landeshauptstadt Magdeburg
Dezernat für Kultur, Schule und Sport
Stabstelle IV/01
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
E-Mail: Sabrina.Gottschalk@stadt.magdeburg.de
Telefon: 0391 / 540 2198
Kennung: IV/01 – Schiffmühle
Telefonische Rückfragen und Vereinbarung von Besichtigungsterminen sind möglich. Als Ansprechpartnerin steht Frau Gottschalk zur Verfügung.