Neuer Digitalservice der Stadtverwaltung
Die Landeshauptstadt Magdeburg geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung. Ab sofort können Anträge auf Baugenehmigung für Werbeanlagen bequem online eingereicht werden. Der neue Dienst ermöglicht eine vollständig digitale Antragstellung: von der Einreichung der Unterlagen über die Kommunikation mit der Bauaufsicht bis hin zur Zustellung des Bescheides.
Der Onlinedienst ist über das städtische Serviceportal im Internet unter www.magdeburg.de/Baugenehmigung_Werbeanlagen_beantragen abrufbar. Dort finden Bauherren alle notwendigen Informationen und Hinweise zur Antragstellung. Die Übermittlung erfolgt sicher und unabhängig von Öffnungszeiten.
Zu Werbeanlagen für die Außenwerbung gehören beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Digitalanzeigen, Lichtwerbungen und Schaukästen, die im öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind. Mit der Einführung der digitalen Baugenehmigung für diese Werbeanlagen geht das Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung einen weiteren Schritt auf dem Weg zur digitalen Bauverwaltung und reagiert damit auch auf die steigenden Anforderungen an Schnelligkeit und Nutzerfreundlichkeit.
„Das neue Onlineangebot ist ein modernes und bürgernahes Verfahren, das sowohl Antragstellenden als auch der Verwaltung zugutekommt“, begründet Andrea Scheerenberg, Fachbereichsleiterin für Bau und Umweltrecht, die Einführung dieses Kommunikationsweges. „Besonders im Bereich der Werbeanlagen, wo oft kurzfristig geplant und reagiert werden muss, bietet das digitale Verfahren einen Mehrwert.“
Für die Nutzung des neuen Online-Dienstes zur Beantragung ist eine Authentifizierung erforderlich. Der Zugang erfolgt dabei entweder über ein bestehendes Unternehmenskonto (MUK) oder ein BundID-Konto.
Das neue Digitalverfahren ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und soll den Zugang zu Verwaltungsleistungen einfacher, transparenter und effizienter gestalten. Nutzerinnen und Nutzer profitieren dabei nicht nur von der Zeitersparnis, sondern auch von einer besseren Nachverfolgbarkeit ihres Antragsstatus.