Datenschutzerklärung für die Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht über den VOIS Online-Dienst
Diese Datenschutzerklärung erfolgt nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt als freiwilligen Service die Möglichkeit zur Verfügung, den Bearbeitungsstatus Ihres Personaldokumentes online abzufragen. Mit dieser Seite informieren wir Sie, welche personenbezogenen Daten die Landeshauptstadt Magdeburg von Ihnen zu welchen Zwecken erhebt und wie diese verarbeitet werden. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.
1. Verantwortliche/r
Verantwortliche/r im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Die Landeshauptstadt Magdeburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Oberbürgermeisterin Simone Borris.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 139311977.
2. Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der Landeshauptstadt Magdeburg hinzuwirken. Sie ist die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Magdeburg.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Zur Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht werden Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum, Ihre Anschrift sowie die Seriennummer des zuletzt ausgestellten Dokuments erhoben.
Wenn der Antrag von einer abweichenden Person gestellt wird, werden zusätzlich folgende Angaben dieser Person verarbeitet: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Befreiung von der Ausweispflicht.
4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist § 24 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG).
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Empfänger der Daten ist die Personalausweisbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg.
6. Drittstaatentransfer
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO ist nicht geplant.
7. Dauer der Speicherung
Die Angaben zur Befreiung von der Ausweispflicht werden in den entsprechenden Registern gemäß den Vorschriften des Personalausweisgesetzes gespeichert.
8. Rechte der betroffenen Person
Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:
- auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
 - auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
 - auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
 - auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
 - der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.
 
Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an den/die verantwortlichen Stellen wenden.
Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).