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Geburtsanmeldung

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.


Geburt im Krankenhaus

Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren wurde, übernimmt die Einrichtung die Meldung direkt an das zuständige Standesamt.

Sie müssen in diesem Fall nichts weiter veranlassen.

Hier finden Sie alle weitere benötigten Informationen: Geburt anzeigen

Hausgeburt

Bei einer Hausgeburt erhalten Sie von der Hebamme, dem Geburtshelfer oder der Ärztin/dem Arzt eine Geburtsbescheinigung.

Diese Bescheinigung müssen Sie innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt einreichen.

Hier finden Sie alle weitere benötigten Informationen: Hausgeburt anzeigen

Bearbeitung und Unterlagen

  • Unterlagen im Original: Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original und in deutscher Sprache vorliegen.

  • Übersetzungen: Dokumente in anderen Sprachen müssen von einer zugelassenen, vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie Ihre Unterlagen bequem über den Briefkasten des Standesamtes einreichen. Dieser wird mehrmals täglich während der Sprechzeiten geleert.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburtsurkunde erstellt ist, informiert Sie das Standesamt telefonisch oder per E-Mail – entsprechend den Angaben in Ihrem Antrag.

Die Aushändigung erfolgt nach Terminvereinbarung mit dem Standesamt an den Sprechtagen.

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail immer an, unter welcher Telefonnummer Sie erreichbar sind.