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Vogelgrippe

Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen sind weiterhin verboten

Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg wird aufgehoben

Die seit Ende Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg zum Schutz gegen die Geflügelpest wird zum 3. Februar aufgehoben. Damit müssen Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.magdeburg.de/amtsblatt einsehbar.

Wegen des noch bestehenden Seuchenrisikos und zur Verhinderung der Verbreitung oder Einschleppung des Virus sind aber Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel weiterhin untersagt. Hintergrund ist die aktuelle Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts, nach der das Risiko für den Viruseintrag in Geflügelhaltungen nach wie vor hoch ist. Weil noch immer von einer Zirkulation des Geflügelpestvirus in der Wildpopulation ausgegangen wird, müssen Geflügelhalter die bekannten Sicherheitsmaßnahmen weiterhin einhalten.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung

Hinweis zu Verhaltensregeln

-       Berühren Sie keine kranken oder toten Wildvögel.

-       Melden Sie Funde von toten oder kranken Wildvögeln an das Gesundheits- und Veterinäramt unter Angabe des Standortes und mit Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen an veterinaerwesen@avl.magdeburg.de

Um die Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern, sind unter anderem folgende Maßnahmen durchzuführen:

-       Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln

-       Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung

-       Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf

-       Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser)

Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte diesem

 Merkblatt