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Vogelgrippe

Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg

In der Landeshauptstadt Magdeburg wurde bei einem Wildvogel das Aviäre Influenzavirus nachgewiesen. Zum Schutz gegen die Geflügelpest erlässt die Landeshauptstadt Magdeburg bis auf Widerruf eine Allgemeinverfügung. Diese ordnet die Aufstallung von Geflügel für das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im Stadtgebiet an.

Stallpflicht bedeutet, dass Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten ist.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Amtsblatt_23_2025.PDF

Hinweis zu Verhaltensregeln

-       Berühren Sie keine kranken oder toten Wildvögel.

-       Melden Sie Funde von toten oder kranken Wildvögeln an das Gesundheits- und Veterinäramt unter Angabe des Standortes und mit Ihren Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen an veterinaerwesen@avl.magdeburg.de

Um die Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern, sind unter anderem folgende Maßnahmen durchzuführen:

-       Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln

-       Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung

-       Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf

-       Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser)

Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte diesem

 Merkblatt