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Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

Die Beantragung einer Werbeanlage kann sowohl digital, als auch in Papierform erfolgen. Für die digitale Antragstellung steht Ihnen mit einer entsprechenden Authentifizierung unser Online-Portal zur Verfügung:

Eine Antragstellung per E-Mail und auch umgekehrt die Bescheidung kann auf Grund des Datenschutzes nicht erfolgen.

Um die Vorlage vollständiger Unterlagen im Interesse einer zügigen Bearbeitung wird gebeten.