unbebaute Grundstücksfläche
zulässige NutzungDas Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 142-1 „Othrichstraße/Crucigerstraße“ und ist innerhalb des allgemeinen Wohngebietes als bis zu viergeschossige Wohnbaufläche in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 1,2 festgelegt. Die drei Parzellen müssen mindestens 1 ½ geschossig bebaut werden. Die Bebauung mit einem eingeschossigen Bungalow ist nicht genehmigungsfähig. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 30 BauGB.
ErschließungDie verkehrstechnische Erschließung ist durch die angrenzenden öffentlichen Straßen Scheyringstraße und Othrichstraße gesichert. Die Versorgungsleitungen für Abwasser, Wasser und Strom sind im öffentlichen Verkehrsraum Scheyringstraße bzw. Othrichstraße vorhanden. Für die Parzelle 3 müssen die Versorgungsleitungen für Wasser und Strom über längere Leitungsverlegungen herangeführt werden, was mit höheren Hausanschlusskosten verbunden ist. Für die Parzelle 2 wurde der Schmutzwasserhausanschluss im Rahmen der Erschließung bereits hergestellt (s. Plan "Aktive Leitungen"). Weitere Hausanschlüsse sind mit einem Bauvorhaben neu zu beantragen.
Katasterdaten
Flur 268 | Flurstück | Größe |
Parzelle 1: | 10394 | 1.001 m² |
Parzelle 2: | 10395 | 789 m² |
Parzelle 3: | 10396 | 1.437 m² |
Die Grundstücke liegen im Stadtteil Neustädter Feld. Nördlich befinden sich zweigeschossige Eigenheime, südlich und östlich fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser, westlich steht ein Mehrgenerationenhaus und südwestlich befindet sich ein Altenpflegeheim.
Erreichbarkeit
Anbindung Buslinie | ca. 500 m |
Anbindung Straßenbahnlinie | ca. 400 m |
Anbindung Innenstadt | ca. 3 km |
Anbindung Magdeburger Ring | ca. 900 m |
Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 142-1 „Othrichstraße/Crucigerstraße“, in dessen Geltungsbereich die Grundstücke liegen, sind einzuhalten und umzusetzen. Die Realisierung wird vertraglich verpflichtend vereinbart. Die Grundstücke stehen ab sofort für eine Bebauung zur Verfügung.
Die Grundstücke werden verkauft/vergeben wie sie stehen und liegen. Neben dem Erwerb der Grundstücke ist auch die Bestellung eines Erbbaurechts für die Laufzeit von bis zu 99 Jahren möglich. Der Grundbesitz ist vertragsfrei. Baulasten bestehen nicht.
Für die Parzellen 1 und 2 sind die Lagen der Grundstückszufahrten beliebig wählbar. Für die Parzelle 3 erfolgt die künftige Grundstückszufahrt von Osten nördlich oder südlich der vorhandenen Lampe der Stadtbeleuchtung, deren Versetzung durch die Landeshauptstadt Magdeburg nicht vorgesehen ist.
Die auf den Baugrundstücken stehenden Lampen der Stadtbeleuchtung sowie installierten Verkehrsschilder sind vom künftigen Eigentümer/Erbbauberechtigten zu dulden.
Auf der Parzelle 2 stehen auf der Ostseite einige Sträucher und kleinere Bäume. Die Parzelle 3 ist überwiegend mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Die Baumreihe an der südlichen Grundstücksgrenze der Parzelle 3, die aus 9 Silberahornbäumen besteht, ist geschützt und zu erhalten. Im östlichen Bereich der Parzelle 3 ist eine Pflanzgebotsfläche festgesetzt, die durch den Erwerber/Erbbauberechtigten mindestens zu 50 % mit heimischen Laubbäumen und Sträuchern zu bepflanzen und gärtnerisch zu gestalten ist.
Über die Parzellen 1 - 3 verläuft eine unterirdische Fernwärmeleitung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG > SWM (s. Lageplan sowie Bebauungsplan) mit einem Schutzstreifen von jeweils 2,00 m beiderseits der Trassenaußenkante. Darüber hinaus verläuft über die Parzelle 3 ein Abwasserkanal der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM) innerhalb eines Schutzstreifens von 8 m (jeweils 4 m beiderseits der Kanalmittelachse). Beide Leitungen werden bei Vertragsabschluss dinglich zugunsten der jeweiligen Versorgungsunternehmen gesichert. Die Leitungen selbst verlaufen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Die Nutzung der von den Versorgungsleitungen in Anspruch genommenen Grundstücksflächen einschließlich der Schutzstreifen ist aufgrund des vorhandenen Leitungsbestandes eingeschränkt.
Des Weiteren verlaufen über die Parzellen 1 - 3 eine Trinkwasser- sowie eine Stromleitung der SWM (s. Lageplan), die stillgelegt sind und bei Bedarf durch das Versorgungsunternehmen entfernt werden können.
Besonderheiten für die Schmutzwasserhausanschlüsse:
Parzelle 1:
In der Scheyringstraße befindet sich ein Schmutzwasserkanal der für die Herstellung des Hausanschlusses genutzt werden kann. Der Übergabeschacht ist kostenpflichtig auf der Parzelle nachzurüsten. Die Kosten für die Herstellung des Übergabeschachtes für Schmutzwasser belaufen sich auf ca. 5.000 € (Netto).
Parzelle 2:
Im Rahmen der Erschließung wurde für die Parzelle 2 bereits der Schmutzwasserhausanschluss einschließlich Übergabeschacht hergestellt. Der Übergabeschacht befindet sich ca. 1 m südlich der Grundstücksgrenze und ist im Lageplan dargestellt. Die Kosten für die Herstellung des Schmutzwasserhausanschlusses in Höhe von 1.537,17 € sind neben dem Kaufpreis/Erbbauzins gesondert zur Zahlung fällig.
Parzelle 3:
Der Schmutzwasserhausanschluss für die Herstellung des Hausanschlusses befindet sich in der Othrichstraße. Die Anschlussmöglichkeit besteht am Schacht 28132. Im Anschlusskanal wurden verschiedene Schadbilder festgestellt, so dass der Anschlusskanal zur Sicherstellung der Betriebssicherheit auf Kosten des Anschlussnehmers erneuert werden muss. Der Übergabeschacht ist darüber hinaus kostenpflichtig auf der Parzelle herzustellen. Die Kosten für die Erneuerung des Anschlusskanals sowie für die Herstellung des Übergabeschachtes auf der künftigen Eigenheimparzelle belaufen sich auf ca. 30.000 € - 35.000 € (Netto).
Sonstige BedingungenAlle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.
Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Scheyringstraße Parzelle (Nr....)" bis zum 01.12.2025 unter der Anschrift
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Liegenschaftsservice
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
ab.
Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.
Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.
Die Kaufverhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.