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Bei Urkunden, die im Original in arabischer, griechischer, hebräischer oder kyrillischer Schrift ausgestellt wurden, muss die Übersetzung der Personennamen (z. B. Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen, Namenskette, Vatersnamen) zwingend nach den geltenden Transliterationsnormen (ISO 9:1995, ISO 843, DIN 31634, ELOT 734) erfolgen.

Erfahrungsgemäß werden diese Normen bei Übersetzungen im Ausland häufig nicht berücksichtigt. Wenn Ihre Unterlagen im Ausland übersetzt wurden, ist in der Regel eine ergänzende Übersetzung in Deutschland erforderlich. Bitte klären Sie dies vorab mit dem zuständigen Standesamt.