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FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Urkundenbestellung

Hier haben wir Fragen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Urkundenbestellung aufgelistet.

FAQ

Wo kann ich eine Urkunde bestellen?

Damit Sie eine Urkunde erhalten, muss Ihnen das zuständige Standesamt bekannt sein. Grundsätzlich wird eine Urkunde nur vom Standesamt ausgestellt, das den betreffenden Personenstandsfall beurkundet hat. Das ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren, geheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet oder verstorben ist.

Sie können die Urkunde online, per Post oder persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten beantragen.

Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu erhalten?

Eine Urkunde kann beantragt werden von:

  • der beurkundeten Person selbst,

  • einer Person, die in gerader Linie verwandt ist (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder),

  • der Ehefrau/dem Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner,

  • Geschwistern, sofern es sich um einen Geburts- oder Sterbeeintrag handelt und ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird,

  • Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Welche Unterlagen werden für eine Urkundenbestellung benötigt?

Wenn Sie die Urkunde für sich selbst beantragen, müssen Sie lediglich Ihre Identität nachweisen – z. B. mit Personalausweis oder Reisepass.

Beantragen Sie eine Urkunde für eine andere Person, müssen Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind. Dazu können Sie z. B. folgende Unterlagen vorlegen:

    • Geburtsurkunde oder Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde

    • Nachweis des berechtigten Interesses, z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug

    • Vollmacht der betreffenden Person

In welchen Fällen muss ich mich an das Stadtarchiv wenden?

Alle Personenstandregister werden nach Ablauf folgender Fristen an das Stadtarchiv Magdeburg übergeben werden:

  • Geburtenregister nach 110 Jahre
  • Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
  • Sterberegister nach 30 Jahren

Nach Ablauf dieser Fristen kann das Standesamt Magdeburg keine Urkunden mehr ausstellen. Auch durch das Stadtarchiv werden keine Urkunden ausgestellt. Es ist dort aber möglich, Kopien der Einträge oder Einsicht in diese zu erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Urkunde kostet 10 Euro. Jede weitere Urkunde des gleichen Typs bei gleichzeitiger Bestellung kostet 5 Euro.

Wenn Sie eine Urkunde online bestellen, haben Sie die Möglichkeit online per ePayment (Kreditkarte) zu zahlen.

Vor Ort im Standesamt haben Sie in der Regel die Möglichkeiten in Bar oder mit der EC-Karte zu bezahlen.

Gebührenfrei sind Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rentensachen).

Welche unterschiedlichen Arten von Urkunden gibt es?

Im Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg können Sie folgende Urkunden erhalten:

  • Deutschsprachige Urkunden im DIN A4-Format oder im Stammbuchformat (DIN A5)

  • Mehrsprachige / internationale Urkunden im DIN A4-Format

  • Registerauszüge mit Hinweisteil (DIN A4, meist mehrseitig)

  • Bescheinigungen über die Geburtszeit (DIN A4)

  • Kostenfreie deutschsprachige Urkunden für Sozialversicherungszwecke (DIN A4)

  • Deutschsprachige Urkunden mit reduziertem Inhalt – auf Wunsch ohne Angabe von Eltern, Religion oder Geschlecht

Hinweis zu internationalen Urkunden:
In bestimmten Fällen kann keine mehrsprachige bzw. internationale Urkunde ausgestellt werden:

  • Wenn die beurkundete Person einen Vatersnamen führt, da dieser im internationalen Vordruck nicht aufgeführt werden kann.

  • Wenn es sich um eine gleichgeschlechtliche Ehe handelt. Nach der derzeitigen Rechtslage kann die internationale Eheurkunde nur für verschiedengeschlechtliche Paare ausgestellt werden, da der internationale Vordruck keine gleichgeschlechtlichen Ehepartner vorsieht.

Gleichgeschlechtliche Paare sowie eingetragene Lebenspartner*innen können daher nur deutschsprachige Urkunden erhalten. Bei Bedarf können diese durch ein Übersetzungsbüro übersetzt werden.

Welche Sprachen werden auf der internationalen / mehrsprachigen Urkunde abgebildet?

Der Vordruck der internationalen (mehrsprachigen) Urkunde ist in den Sprachen der Staaten abgefasst, die dem „Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ beigetreten sind.

Die Urkunde enthält folgende Sprachen:
Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Türkisch, Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Litauisch/Lettisch, Rumänisch, Estnisch und Bulgarisch.