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FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Sterbefall

Hier haben wir Fragen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Sterbefall aufgelistet.

FAQ

Von welchem Standesamt erhalte ich die Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde erhalten Sie von demjenigen Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist und das den Sterbefall entsprechend beurkundet hat.

Durch wen muss ein Sterbefall gemeldet werden?

Ein Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden.

Dies kann erfolgen durch:

  • Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime

  • Bestattungsunternehmen

  • Angehörige oder Personen, die beim Tod anwesend waren

  • Polizei, wenn die Todesursache unklar oder nicht natürlich ist

Was kostet eine Sterbeurkunde?

Sowohl eine deutsche Sterbeurkunde, also auch eine mehrsprachige/internationale Urkunde sowie eine Abschrift aus dem Sterberegister kosten jeweils 10 Euro. Bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Urkunden desselben Typs kostet jede weitere Urkunde 5 Euro.

Woran muss ich nach dem Tod eines Angehörigen noch denken?

Neben der Organisation und Gestaltung der Beisetzung und Trauerfeier müssen auch alle Unterlagen und Urkunden für die Beurkundung des Sterbefalls bereitgelegt werden.

Darüber hinaus sollten Verträge, Versicherungen und Policen der verstorbenen Person gegebenenfalls gekündigt werden.

Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das Sie bei der Erledigung all dieser Formalitäten unterstützt und umfassend berät.