FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Ehe
FAQ
Ich möchte heiraten. Bei welchem Standesamt muss ich meine Eheschließung anmelden?
Die Anmeldung zur Eheschließung können Sie bei dem Standesamt vornehmen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer von Ihnen gemeldet ist. Dabei ist sowohl das Standesamt des Hauptwohnsitzes als auch des Nebenwohnsitzes möglich.
Benötige ich zur Anmeldung der Eheschließung eine Geburtsurkunde?
Nein, aber wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister einschließlich Hinweisteil. Dieser Auszug darf zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.
Den Auszug erhalten Sie beim Standesamt, in dem die Geburt registriert wurde. Häufig ist auch eine Online-Bestellung möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten je nach Standesamt variieren können.
Ab wann können wir uns für die standesamtliche Trauung zu unserem Wunschtermin anmelden?
Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens genau 6 Monate vor dem geplanten Termin möglich.
Sie muss immer beim Standesamt des Wohnsitzes erfolgen.
Können wir unseren Hochzeitstermin schon im Vorfeld unverbindlich im Standsamt reservieren?
Eheschließungstermine können frühestens 6 Monate im Voraus vereinbart werden und nur, wenn alle erforderlichen Anmeldeunterlagen vollständig vorliegen.
Für Informationen zu einer möglichen Terminreservierung wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das zuständige Standesamt.
Bis wann muss ich nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung heiraten?
Ihre Anmeldung ist für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig.
Wann ist ein Dolmetscher erforderlich?
Wenn einer der Partner die deutsche Sprache nicht beherrscht, muss zur Anmeldung der Eheschließung und zur Trauung ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden.
Auch Trauzeugen, die kein Deutsch sprechen, benötigen einen offiziellen Dolmetscher.
Die Kosten für den Dolmetscher sind selbst zu tragen.
Muss ich meine Dokumente in ausländischer Sprache übersetzen lassen?
Ja, alle erforderlichen Dokumente, welche nicht auf Deutsch sind, müssen von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Dies gilt auch für Dokumente in englischer Sprache.
Was muss ich bei der Übersetzung von Dokumenten auf Arabisch, Griechisch, Hebräisch oder Kyrillisch beachten?
Bei Urkunden, die im Original in arabischer, griechischer, hebräischer oder kyrillischer Schrift ausgestellt wurden, muss die Übersetzung der Personennamen (z. B. Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen, Namenskette, Vatersnamen) zwingend nach den geltenden Transliterationsnormen (ISO 9:1995, ISO 843, DIN 31634, ELOT 734) erfolgen.
Erfahrungsgemäß werden diese Normen bei Übersetzungen im Ausland häufig nicht berücksichtigt. Wenn Ihre Unterlagen im Ausland übersetzt wurden, ist in der Regel eine ergänzende Übersetzung in Deutschland erforderlich. Bitte klären Sie dies vorab mit dem zuständigen Standesamt.
Sollte ich schon bei der Anmeldung der Eheschließung wissen, welchen Namen ich nach der Trauung führen möchte?
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird auch Ihre gewünschte Namensführung aufgenommen.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie einen Ehenamen bestimmen möchten, können Sie zunächst Ihre bisherigen Namen beibehalten und den Ehenamen zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Bitte beachten Sie: Sobald ein Ehename bestimmt wurde, ist diese Entscheidung für die Dauer der Ehe unwiderruflich.
Bei Fragen zur Namensführung – insbesondere im Zusammenhang mit ausländischem Recht – wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt
Wieviele Eheurkunden benötigen wir?
Welche Stellen eine Eheurkunde benötigen, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Häufig verlangen Arbeitgeber, Banken, Versicherungen oder Krankenkassen die Vorlage einer Eheurkunde. Informieren Sie sich am besten im Voraus, welche dieser Stellen ein Original benötigt und wo eine Kopie ausreicht.
Eheurkunden können auch nach der Trauung in Magdeburg online beantragt werden. Nutzen Sie hierfür unser Urkundenportal unter: Eheurkunde Ausstellung beantragen
Es empfiehlt sich, zwei deutsche Urkunden ausstellen zu lassen – eine für jede Person.
Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ist es ratsam, zusätzlich eine internationale beziehungsweise mehrsprachige Urkunde zu beantragen.
Nach der Anmeldung unserer Eheschließung hat sich etwas bei uns geändert (beispielsweise gewünschte Namensführung oder Umzug). Was müssen wir tun?
Sobald sich Änderungen bei Ihren im Anmeldegespräch gemachten Angaben ergeben, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Wie kann ich meinen Trautermin verschieben oder absagen?
Wenn Sie Ihren Trautermin in Magdeburg aus einem wichtigen Grund verschieben möchten, wenden Sie sich bitte umgehend vor dem Termin telefonisch unter der Telefonnummer +49 391 540-4225 an das Standesamt Magdeburg. Dort können Sie einen neuen Termin vereinbaren und das weitere Vorgehen abstimmen.
Sollten Sie Ihren Trautermin vollständig absagen, teilen Sie dies dem zuständigen Standesamt bitte umgehend schriftlich mit.
Wie läuft die Trauung ab?
Nach der Anmeldung werden Sie in den entsprechenden Trausaal geführt, wo Sie von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten freundlich in Empfang genommen werden. Anschließend findet die formelle Eheschließung statt.
Nachdem Sie sich das "Jawort" gegeben haben, besteht die Möglichkeit, Ringe zu tauschen. Im Anschluss wird die Niederschrift der Eheschließung vorgelesen, die von Ihnen, gegebenenfalls den Trauzeugen sowie der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterzeichnen ist.
Die Eheurkunden erhalten Sie direkt im Trauzimmer am Ende der Zeremonie. Ihre eingereichten Originalunterlagen werden Ihnen am Tag der Eheschließung zurückgegeben. Die Trauung dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.
Wie ändere ich meine Steuerklasse nach der Eheschließung?
Nachdem die Ehe geschlossen wurde, informiert das Standesamt die zuständige Meldebehörde. Diese meldet die Eheschließung anschließend an das zuständige Finanzamt bzw. das Bundeszentralamt für Steuern.
Für Fragen zur konkreten Steuerklasse wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.