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Heiraten

Heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen. Mit der Eheschließung im Standesamt Magdeburg oder eines der externen Trauungszimmer erhält dieser besondere Moment einen rechtlichen und feierleichen Rahmen. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung, zu externen Trauzimmern sowie zum Ablauf der standesamtlichen Trauung.

Vorbereitung einer Eheschließung

Zunächst müssen Sie die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen und sollte grundsätzlich persönlich erfolgen. Planen Sie daher rechtzeitig, um Ihren Wunschtermin zu sichern.

Anmeldungen werden jedoch auch schriftlich entgegengenommen. Die erforderlichen Unterlagen können per Post zugesandt oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes eingeworfen werden. Die schriftliche Anmeldung muss von beiden Verlobten unterschrieben sein; eine Beglaubigung der Angaben ist nicht erforderlich.

Anmeldungen von Eheschließungen für auswärtige Standesämter werden ebenfalls entgegengenommen. Die endgültige Terminabsprache und Absicherung der Trauung erfolgt eigenverantwortlich mit dem jeweiligen Standesamt.

Fehlende Unterlagen für bereits angemeldete Eheschließungen können nachgereicht werden – entweder postalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Standesamtes.

Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind und welche Informationen Sie zu Eheurkunden benötigen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen.

Bitte beachten Sie: Alle Unterlagen müssen im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Dokumente, die nicht auf Deutsch ausgestellt sind, müssen zuvor von einem zugelassenen und vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Sollten Sie bereits verheiratet gewesen sein, müssen Sie die Auflösung Ihrer letzten Ehe nachweisen.
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, kann es erforderlich sein, dass diese Entscheidung von der zuständigen deutschen Landesjustizverwaltung anerkannt wird, damit sie im deutschen Rechtsbereich wirksam ist.

Terminvereinbarung

Zur Vereinbarung von Eheschließungsterminen wenden Sie sich bitte telefonisch unter +49 391 540-4225 oder per E-Mail an ehe@std.magdeburg.de

Beratungen, Auskünfte und Terminvereinbarungen sind möglich:

  • telefonisch: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, sowie Dienstag von 14 bis 17:30 Uhr,

  • oder per E-Mail ehe@std.magdeburg.de. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt an, unter welcher Telefonnummer Sie erreichbar sind.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Reservierung eines Termins über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist nicht möglich.
  • Fällt der Anmeldetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, kann die telefonische Anmeldung erst am nächsten Werktag stichtagsgenau erfolgen.
  • Die Termine werden in der Reihenfolge der eingehenden Anrufe vergeben. Dabei werden zunächst nur die Kontaktdaten (Name der Eheschließenden, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) aufgenommen.
  • Eine stichtagsgenaue Terminreservierung per E-Mail – insbesondere für Termine an Freitagen und Samstagen – ist nicht möglich.
  • Hinweis: Im 1. Quartal 2026 wird ein digitaler Traukalender eingeführt, der Ihnen einen komfortablen Zugang zu allen verfügbaren Terminen und Trauorten bietet.
  • Für Eheschließungen in externen Trauzimmern fallen zusätzliche Kosten gegenüber dem Objekteigentümer an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig.
  • Aus verwaltungsinternen Gründen kann es zu Änderungen oder Streichungen geplanter Termine kommen.

Eheschließungstermine 2026

*Stand: 01. Februar 2026

Anmeldung

  • frühestens stichtagsgenau 6 Monate vor dem gewünschten Termin der Eheschließung
  • unter der Telefonnummer +49 391 540 4225 am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich in der Zeit von 14:00 bis 17:30 Uhr
  • oder per E-Mail an ehe@std.magdeburg.de (Bitte geben Sie Ihre telefonische Erreichbarkeit an.)

Bitte beachten Sie:

  • Die Reservierung eines Termins über die 6 Monate hinaus ist nicht möglich.
  • Fällt der Anmeldetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so kann erst ab dem nächsten Werktag die Anmeldung telefonisch stichtagsgenau erfolgen.
  • Die Termine werden in der Reihenfolge der Anrufe vergeben. Hierbei werden nur die Kontaktdaten (Name der Eheschließenden, Telefonnummer und E-Mail) aufgenommen.
  • Eine Terminreservierung/Anmeldung über die o.g. E-Mail-Kontakt-Adresse ist für eine stichtagsgenaue Reservierung insbesondere für die Termine an Freitagen und an Samstagen nicht möglich.
  • Achtung: Im 1. Quartal 2026 werden wir Ihnen einen digitalenTraukalender vorstellen, welcher Ihnen einen komfortablen Zugang zu allen Terminen und Trauorten ermöglicht.
  • Für Eheschließungen in externen Trauzimmern fallen zusätzliche Kosten gegenüber dem Objekteigentümer an. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend.
  • Aus verwaltungsinternen Gründen kann es zu Streichungen von Terminplanungen kommen.

Im Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg finden Trauungen seit dem 15.01.2026 wie folgt statt.

Trautermine im Haupthaus (Humboldtstraße 11)

„Bürohochzeit“: das heißt nur der offizielle Teil - ohne Musik, keine Traurede, keine Trauzeugen, kein Fotograf, ohne weitere Gäste)

Die Bürohochzeiten finden an folgenden Donnerstagen statt:


15.01.; 29.01.; 05.02.; 19.02.; 05.03.; 19.03.; 09.04.; 23.04.; 07.05.; 21.05.; 04.06.; 18.06.; 02.07.; 16.07.; 25.06.; 30.07.; 06.08.; 20.08.; 03.09.; 17.09.; 01.10.; 15.10.; 29.10.; 05.11.; 19.11.;03.12.; 17.12.

Die Trauzeremonie dauert max. 15 Minuten. Verfügbare Termine sind jeweils um 10:15 Uhr; 10:30 Uhr; 10:45 Uhr; 11:00 Uhr; 11:15 Uhr; 11:30 Uhr; 11:45 Uhr.


Großer Trausaal

Montag – Mittwoch keine Trauung

Am Donnerstag – in der Regel im Wechsel zu den Bürohochzeitsterminen - finden Trauungen an folgenden Tagen statt:

22.01.; 12.02.; 26.02.; 12.03.; 26.03.; 16.04.; 30.04.; 28.05.; 11.06.; 09.07.; 23.07.; 13.08.; 27.08.; 10.09.; 24.09.; 08.10.; 22.10.; 12.11.; 26.11.; 10.12.

Die Trauzeremonie dauert max. 30 Minuten. Verfügbare Termine sind jeweils um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr sowie 11:30 Uhr.

Jeden Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen):

In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember
halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr sowie 12:00 Uhr.

In den Monaten Mai bis September
alle 45 Minuten um 9:40 Uhr, 10:25 Uhr, 11:10 Uhr, 11:55 Uhr, 12:40 Uhr sowie 13:25 Uhr.

Am Samstag finden Trauungen an folgenden Tagen statt:


24.01.; 31.01.; 14.02.; 28.02.; 07.03.; 28.03.; 11.04.; 25.04.; 09.05.; 30.05.; 06.06.; 20.06.; 11.07.; 25.07.; 08.08.; 22.08.; 12.09.; 26.09.; 10.10.; 24.10.; 14.11.; 28.11.; 12.12.; 19.12.

In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember
alle 45 Minuten um 9:15 Uhr; 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr sowie 13:00 Uhr.

In den Monaten Mai bis September
alle 45 Minuten um 9:40 Uhr, 10:25 Uhr, 11:10 Uhr, 11:55 Uhr, 12:40 Uhr sowie 13:25 Uhr.

Kleiner Trausaal

Montag – Donnerstag keine Trauung

Freitag
In den Monaten Mai bis September an jedem Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen), alle 45 Minuten um 9:15 Uhr; 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr,12:15 Uhr sowie 13:00 Uhr.

Samstag
In den Monaten Mai bis September, alle 45 Minuten um 9:15 Uhr; 10:00 Uhr,

10:45 Uhr, 11:30 Uhr; 12:15 Uhr sowie 13:00 Uhr, an folgenden Tagen:

09.05.; 30.05.; 06.06.; 20.06.; 11.07.; 25.07.; 08.08.; 22.08.; 12.09.; 26.09.

Achtung! An folgenden Tagen finden keine Trauungen statt:
02.01.; 03.01.; 08.01.; 09.01.; 10.01.; 02.04.; 04.04.; 02.05.; 15.05.; 16.05.; 23.05.; 19.12.; 24.12. sowie 31.12.

Externe Trauzimmer

Lukasklause 

20.02.; 20.06.; 08.08.; 26.09.
jeweils um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.00 Uhr.

Gesellschaftshaus

12.06.; 10.07.; 11.09.
jeweils um 10.00 Uhr, 11.30 Uhr, 13.00 Uhr, 14.30 Uhr.

Zoo 

28.03.; 24.04.; 08.05.; 06.06.; 26.06.
jeweils um 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.00 Uhr.

Hinweis: Aufgrund der bevorstehenden Geburt des Elefantenkalbes stehen Termine nur bis Juni zur Verfügung.

Tag der Eheschließung

Ankunft & Formalitäten

Wir bitten das Brautpaar sowie die Trauzeugen, etwa 15 Minuten vor dem Eheschließungstermin im Standesamt zu erscheinen, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.

Trauzeugen (max. zwei) können, müssen aber nicht anwesend sein. Falls eine oder beide Personen keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, ist ein vereidigter Dolmetscher erforderlich.

Am Tag der Trauung müssen beide Eheschließenden sowie gegebenenfalls Trauzeugen und Dolmetscher einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Gästezahl und Trauräume

Im Großen Trausaal können neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten bis zu 32 Gäste teilnehmen.

Im Kleinen Trausaal ist eine Teilnahme von bis zu 16 Gästen möglich.

Ablauf nach der Trauung

Nach der Trauung wird die Hochzeitsgesellschaft über einen separaten Ausgang direkt nach draußen geleitet. Das Außengelände steht Ihnen anschließend für etwa 30 Minuten zur Verfügung – ideal für Fotos auf der schönen Treppe oder einen kleinen Sektempfang.

Bitte beachten Sie die Hausordnung des Standesamtes.

Parkmöglichkeiten

Am Tag der Trauung stehen zwei Parkplätze zur Verfügung. Die dafür notwendigen Zugangschips erhalten Sie im Standesamt.

Bitte beachten Sie: Weitere Parkplätze können nicht zugesichert werden. Die Schranke zum Gelände des Standesamtes schließt nach jeder Durchfahrt automatisch.

Sauberkeit & Sicherheit

Im Interesse aller Hochzeitsgesellschaften bitten wir Sie und Ihre Gäste, auf Konfetti und Kunstblumen zu verzichten.
Das Steigenlassen von Luftballons ist aufgrund der Nähe zu Bahnanlagen nicht gestattet.

Blumen & Sektempfang

Das Streuen frischer Blumen ist unterhalb der Treppe möglich.

Für einen kleinen Sektempfang kann der Garten bis maximal 30 Minuten nach der Trauung genutzt werden.
Innenräume stehen hierfür nicht zur Verfügung.

Foto- und Filmaufnahmen

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Standesbeamtin bzw. Ihrem Standesbeamten, ob Bild- und Tonaufnahmen gestattet sind (Art. 2 Grundgesetz (GG), §§ 22, 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)).

Der Einsatz von Drohnen auf dem Gelände des Standesamtes ist nicht erlaubt.


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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Ehe

Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Thema Ehe.