Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt für Ingrid Mende
Jahrelanger Einsatz für Kinderrechte
„Sie bringen sich mit Herz und Verstand in die vielen wichtigen Projekte und Spendenaktionen von Unicef ein“, würdigte Oberbürgermeisterin Simone Borris die Verdienste von Ingrid Mende. „Sie bewerben in Magdeburg und der Umgebung die gemeinnützigen, internationalen Projekte von Unicef und binden dabei Kinder mit ein, indem sie sie über ihre eigenen Rechte in Sachsen-Anhalt aufklären.“
Ingrid Mende kommt seit Jahren regelmäßig zu den Treffen der Arbeitsgruppe Magdeburg, die seit 1991 besteht. Sie engagiert sich sehr bei Spendenaktionen und bringt sich mit ihren guten Ideen aktiv in die Entwicklung und Ausgestaltung von Projekten ein. Sie leitet andere AG-Mitglieder im Sinne der gemeinsamen Arbeit an und zeigt dabei ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Hoch engagiert springt sie spontan für andere Mitglieder ein, wenn diese ausfallen.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung hat sie viele Projekte und Stände des Weltkinderhilfswerks Unicef organisiert. Dazu gehört im Besonderen das „Theater der 10.000“, das am 11. Mai 2019 auf dem Willy-Brandt-Platz stattfand. Bei diesem einzigartigen Theater-Experiment kamen gleichzeitig um 12:19 Uhr in rund 80 Städten tausende Menschen zusammen, um sich für Menschlichkeit und eine lebenswerte Welt für Kinder starkzumachen.
Mit unermüdlicher Ausdauer ist Ingrid Mende maßgeblich für den Verkauf der Unicef-Grußkarten im Magdeburger Büro und besonders zur Weihnachtszeit an verschiedenen Standorten in der Stadt verantwortlich. Um möglichst viele Spenden für Unicef-Projekte zu sammeln, nimmt sie regelmäßig an Weiterbildungen teil und verkauft Grußkarten oder ist selbst an Verkaufsstellen unterstützend vor Ort dabei.
Hintergrund zur Auszeichnung mit der Ehrennadel
Die Ehrennadel ist nach dem Verdienstorden die zweithöchste Ehrung des Landes Sachsen-Anhalt. Sie wird für ehrenamtliches Engagement vom Ministerpräsidenten verliehen. Jede Person darf Anregungen für die Verleihung an die Vorschlagberechtigten heranbringen. Die Vorschläge selbst dürfen nur von Mitgliedern der Landesregierung, Präsidentinnen und Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Landratsmitgliedern oder Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte eingereicht werden.