Bei der Niederlassungserlaubnis beziehungsweise Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Sie können in der Regel nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen. Für bestimmte Aufenthaltserlaubnisse ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beziehungsweise die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nicht möglich, da einige Normen ausdrücklich nur den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland regeln. Darüber hinaus gelten zeitliche Vergünstigungen für Inhaber der Blauen Karte EU und sonstige Fachkräfte – siehe unten).
Inhaber humanitärer Aufenthaltserlaubnisse (§§ 22 bis 25b AufenthG), Antragsteller, die als Minderjährige nach Deutschland eingereist sind oder Angehörige von Deutschen nutzen bitte die dafür vorgesehenen Online-Anträge.
Allein eine lange Aufenthaltsdauer führt nicht automatisch zum Erwerb einer Niederlassungserlaubnis beziehungsweise der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Es sind alle relevanten spezialrechtlichen und allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.