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Wenn Sie als Familienangehöriger einer/eines Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers, einer/eines Auszubildenden oder einer/eines Studentin / Studenten in Deutschland leben möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Als Familienangehörige gelten in erster Linie Personen, die der Kernfamilie angehören. Diese sind Ehegatten und minderjährige Kinder. Andere Verwandte werden als sonstige Familienangehörige bezeichnet und können nur im Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Online-Antragstellung ist für Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) von Inhabern folgender Aufenthaltstitel möglich:

  • §§ 9, 9a AufenthG (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)
  • § 16a AufenthG (Auszubildende)
  • § 16bAufenthG (Studenten)
  • §§ 18a, 18b, 18g, 18f, 19c AufenthG (Arbeitnehmer)
  • § 18c AufenthG (Niederlassungserlaubnis)

Für jeden Familienangehörigen ist ein gesonderter Antrag zu stellen! Insoweit sich Ihr Angehöriger mit einer anderen Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, nutzen Sie bitte das entsprechend eigene Antragsverfahren.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.