Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt und im PDF Format hochgeladen werden.
Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- gültiger Reisepass/Nationalpass beziehungsweise Passersatz (Hauptseite)
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- Zulassungsbescheid/Immatrikulationsbescheinigung des neuen Studiengangs, Leistungsübersicht des vorherigen Studienfachs (Notenübersicht) – gilt nur für Studenten
- Nachweis über einen akademischen Abschluss oder den Berufsabschluss (bei einem ausländischen Abschluss ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit zu deutschen Abschlüssen beizufügen), sofern vorhanden – gilt nur für Arbeitnehmer
- Kündigungsschreiben/-bestätigung des bisherigen Arbeitgebers – gilt nur für Arbeitnehmer/Auszubildende
- neuer Ausbildungs-/Arbeitsvertrag oder verbindliches Ausbildungs-/Arbeitsplatzangebot – gilt nur für Arbeitnehmer/Auszubildene
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – gilt nur für Arbeitnehmer/Auszubildende
- Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate – gilt nur für Arbeitnehmer/Auszubildende
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.