Inhalt

Sie können die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche (mit bestimmtem Voraufenthalt) unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d AufenthG
  • Nach Abschluss einer Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f AufenthG
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet.

Ihr Lebensunterhalt muss während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein.

Für Absolventen deutscher Hochschulen (Studenten mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 16b oder § 16c AufenthG) und nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung (Auszubildende mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 16a AufenthG) sind die gesonderten Antragsformulare zu nutzen! Sollten Sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben, wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.