Wenn Sie sich in Deutschland ausschließlich zum Zweck der Selbstständigkeit oder als Freiberufler aufhalten möchten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Umfassende Informationen sind durch die Bundesregierung unter folgendem Link bereitgestellt:
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit kann erteilt werden, wenn ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind. Wer Freiberufler ist orientiert sich an den Katalogberufen gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz.
Sollten Sie das 45. Lebensjahr bereits beendet haben, muss zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.