Inhalt

Die Online-Antragstellung ist für Inhaber folgender Aufenthaltserlaubnisse möglich:

  • § 22 Satz 1 oder Satz 2 AufenthG
  • § 23 Absatz 1, Abs. 2 oder Absatz 4 AufenthG
  • § 23a AufenthG
  • § 25 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 2, Absatz 4a oder 4b, Absatz 5 AufenthG
  • § 25a AufenthG
  • § 25b AufenthG
  • § 104a
  • § 104b
  • § 104c

Insoweit Sie sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 bis Abs. 3 AufenthG in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach humanitärem Voraufenthalt stellen möchten, nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsverfahren.

Familienangehörige von Inhabern der o. g. Aufenthaltserlaubnisse können gleichzeitig einen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen, es sei denn, der Familiennachzug ist kraft Gesetzes ausgeschlossen (bei Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2, 4b und 5, § 25a Absatz 2, § 25b Absatz 4, § 104a Absatz 1 Satz 1, § 104b und § 104c).

Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG (z.B. vorübergehend geschützte Personen aus der Ukraine) sowie Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden (Aufenthaltsgestattung) sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.